Glücklich lachendes Ehepaar in der Natur

Bis zu 4.180 € Förderung pro Person möglich

Treppenlift-Zuschüsse für Ihre Situation

  • Passende Lifte für Innen- und Außentreppen
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Treppenlift-Zuschüsse und Förderungen auf einen Blick

Ein Treppenlift ist oft günstiger als gedacht. Verschiedene Förderprogramme helfen dabei, die Kosten deutlich zu senken:

  • Pflegekasse: Bis zu 4.180 € Zuschuss pro Person bei Pflegegrad 1 bis 5
  • KfW-Förderung: Bis zu 2.500 € Zuschuss plus zinsgünstige Kredite für barrierefreies Wohnen
  • Regionale Fördermittel: Viele Städte und Bundesländer bieten zusätzliche Zuschüsse – kombinierbar mit anderen Förderungen
  • Wichtig: Der Antrag muss vor dem Einbau gestellt werden

Die Zuschussberatung von Treppenlift-Vergleich.de

Yasmin Warstat, Treppenlift-Beraterin
Yasmin Warstat, Treppenlift-Beraterin

Wir helfen Ihnen, bis zu 4.180 € pro Person bei Ihrem Treppenlift zu sparen, damit Ihre Mobilität zu Hause nicht zum Luxus wird. 

Schon gewusst?
Wenn z.B. 2 Personen mit Pflegegrad in einem Haushalt leben, kann der Treppenlift sogar mit bis zu 8.360 € bezuschusst werden.

Für Menschen ohne Pflegegrad

Wir bieten Ihnen Unterstützung bei der Beantragung eines Pflegegrads. Auch wenn es bislang keine staatliche Förderung gab, haben Sie gute Chancen auf eine Bewilligung.

Für Menschen mit Pflegegrad

Wir stellen mit Ihnen sicher, dass Ihr Erstattungsantrag korrekt eingereicht und genehmigt wird.

Dieser Service ist für Sie kostenfrei, wenn Sie ein Angebotsvorhaben zu einem Treppenlift anfordern.

Häufige Fragen zu Treppenlift-Zuschüssen und regionalen Förderungen

Je nach persönlicher Situation sind über die Pflegekasse bis zu 4.180 € pro Person möglich. Leben mehrere anspruchsberechtigte Personen im Haushalt, kann sich die mögliche Fördersumme entsprechend erhöhen. Zusätzlich können regionale Programme infrage kommen.

Ja, je nach Bundesland oder Stadt können zusätzliche Förderungen für barrierefreie Umbaumaßnahmen möglich sein. Dazu zählen Zuschüsse, Förderdarlehen oder Tilgungsnachlässe.

Das hängt von Ihrem Wohnort ab. Beispiele sind:

  • NRW.BANK in Nordrhein-Westfalen
  • IFB Hamburg in Hamburg
  • BayernLabo in Bayern
  • L-Bank in Baden-Württemberg
  • WI-Bank in Hessen
  • NBank in Niedersachsen
  • SAB in Sachsen

Welche Förderung tatsächlich passt, richtet sich nach Wohnort, Maßnahme und individuellen Voraussetzungen.

Einige Beispiele zur Orientierung:

  • In Hamburg fördert die IFB Hamburg barrierefreie Umbaumaßnahmen mit bis zu 16.480 € pro Wohnung
  • In Bayern unterstützt die BayernLabo barrierefreie Umbauten mit bis zu 10.000 € pro Maßnahme
  • In Hessen bietet die WI-Bank Zuschüsse von bis zu 6.500 €
  • In Sachsen fördert die SAB rollstuhlgerechte Wohnraumanpassungen mit bis zu 10.000 € Zuschuss
  • In Nordrhein-Westfalen sind über die NRW.BANK Förderdarlehen mit Tilgungsnachlass von bis zu 50 % möglich
  • In Baden-Württemberg vergibt die L-Bank Förderdarlehen für barrierefreies Bauen und Umbauen
  • In Niedersachsen bietet die NBank Förderdarlehen und ergänzende Sozialzuschüsse

Die genannten Beträge dienen nur der Orientierung. Förderprogramme, Bedingungen und Zuschusshöhen können sich jederzeit ändern. Verbindlich sind immer die aktuellen Angaben der jeweiligen Förderstelle.

In vielen Fällen sollte der Antrag vor dem Einbau gestellt werden. Deshalb ist es sinnvoll, Fördermöglichkeiten möglichst früh zu prüfen.

Ja, die Anfrage ist kostenlos und unverbindlich. Nach Ihrer Anfrage wird geprüft, welche Treppenlift-Lösungen und möglichen Förderwege zu Ihrer Wohnsituation passen. Anschließend erhalten Sie passende Informationen oder Angebote geeigneter Anbieter.

Älteres Ehepaar sitzt vor einem Laptop und schaut auf den Bildschirm

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